Топик на немецком языке - праздничные дни в ГерманииIn Deutschland spielen die Feiertage eine große Rolle im Leben der Gesellschaft. Die meisten deutschen Feiertage sind von religiöser Bedeutung. Zusammen mit allen Sonntagen gelten die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung". Die Feiertage können entweder gesetzlich oder beweglich sein. In Deutschland gibt es neun bundesweit geltende gesetzliche Feiertage. Die meisten davon haben einen christlichen Hintergrund: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und die beiden Weihnachtsfeiertage. Feiertage ohne religiösen Bezug sind Neujahr, der Tag der Arbeit und der Tag der Deutschen Einheit. Hinzu kommen Feiertage, die nur in einzelnen Bundesländern oder Regionen gültig sind. In einigen eher evangelisch geprägten Ländern ist dies der Reformationstag und in Sachsen außerdem der Buß- und Bettag, in den katholischen Ländern meist Heilige Drei Könige, Fronleichnam und Allerheiligen. Im Saarland und in Teilen von Bayern ist auch Mariä Himmelfahrt ein Feiertag, im Stadtkreis Augsburg wird zusätzlich das Friedensfest gefeiert. Die bewegliche Feiertage in Deutschland sind: Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und Buß- und Bettag. Ein Feiertag heißt beweglich, wenn er nicht in jedem Jahr zum gleichen Datum stattfindet. Bewegliche Feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr, ihr Datum hängt vom Osterdatum ab und hat einen fixen Tagesabstand zu diesem. Der Buß- und Bettag ist der einzige bewegliche gesetzliche Feiertag, für den dies so nicht zutrifft; er ist am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag (dem 23. November) bzw. 11 Tage vor dem ersten Advent. Neben den Feiertagen sind in manchen Ländern so genannte stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag jedoch erlaubt. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag (am Karfreitag ist jede Art von Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb ausnahmslos verboten), Karsamstag, Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und Heiliger Abend (24. Dezember ab 14.00 Uhr). Der Neujahrstag wird am 1. Januar gefeiert. Dieser Tag beginnt das kalendarische Jahr. Heute gehören in vielen Ländern Feuerwerk und Böllerschießen zum Jahreswechsel, wie Glück- und Gesundheitswünsche im neuen Jahr. Die Erscheinung des Herrn, auch als Dreikönigsfest bekannt, feiern die Katholiken und Protestanten am 6. Januar. Dieser Tag ist in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag. Im Volksbrauchtum wurde das Epiphaniasfest reduziert auf das Motiv der Heiligen Drei Könige, der Weisen aus dem Morgenland. Bei den Krippen werden die Figuren am Dreikönigstag um die drei Weisen aus dem Morgenland ergänzt und die – als Heilige Drei Könige verkleideten – Sternsinger ziehen von Haus zu Haus, singen Lieder oder sagen Gedichte auf und sammeln dabei für karitative Zwecke. In manchen Ländern gibt es auch den Brauch des Dreikönigskuchens, einem Hefegebäck in Form einer Krone. Der Karfreitag ist der Freitag vor Ostern. Er folgt auf den Gründonnerstag und geht dem Karsamstag voraus. Der Karfreitag ist einer der höchsten Feiertage der Christen, die an diesem Tag der Kreuzigung Jesu Christi gedenken. Unter Einbeziehung des Gründonnerstagabends ist der Karfreitag der erste Tag der österlichen Dreitagefeier. Am Karfreitag gilt ein gesetzmäßiger Musik- und Tanzverbot. Zu Ostern feiern die Christen die Auferstehung Jesu Christi vom Tod am Kreuz, wie sie im Neuen Testament bezeugt und verkündet wird. Diese geschah am dritten Tag nach Seinem Tod, wobei der Todestag als erster Tag zählte: also an dem Karfreitag folgenden Ostersonntag. Ostern ist das wichtigste Fest der Christen, das die Freude über den endgültigen Sieg des Sohnes Gottes über Tod und ewige Verdammnis ausdrückt. Mehr als bei anderen Festen christlicher Herkunft sind viele der zu Ostern praktizierten Bräuche und verwendete Symbole heidnischen oder volkstümlichen Ursprungs. Beispiele dafür sind Osterhase oder Osterei. Ein Osterei ist ein - heute wieder oft mit natürlichen Pflanzenfarben - gefärbtes, oft mit Motiven bemaltes Ei, gewöhnlich ein Hühnerei, das traditionell zu Ostern verschenkt oder gegessen wird (siehe auch Eierspeise). Der Osterhase ist im mitteleuropäischen Brauchtum ein Hase, der zu Ostern Eier bemalt und im Garten versteckt. Die - in Wirklichkeit natürlich von Menschen versteckten – Ostereier werden am Morgen des Ostersonntags von den Kindern gesucht. Der Osterhase ist jedoch nicht der einzige Überbringer der Ostereier. In der Schweiz diente der Kuckuck als Eierlieferant. In Teilen von Westfalen und Hessen hat der Fuchs, in Thüringen der Hahn diese Aufgabe übernommen. Der Tag der Arbeit wird am 1. Mai gefeiert. Der Erste Mai ist ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland, Österreich, Teilen der Schweiz und vielen weiteren Staaten. Er wird auch als Kampftag der Arbeiterbewegung, oder Maifeiertag bezeichnet. Dieses Fest wird auch seit heidnischer Zeit mit dem Anbruch der warmen Jahreszeit verbunden. In der Nacht vom 30. April zum 1. Mai wird vielerorts er mit einem Tanz in den Mai gefeiert. In vielen Orten des mittleren und südlichen deutschsprachigen Raums wird zum 1. Mai nach altem Brauch ein möglichst bunt geschmückter Maibaum aufgestellt, um den früher verbreitet Volkstänze aufgeführt wurden. Es gilt, im Wettbewerb um den größten und schönsten Maibaum mit den umliegenden Gemeinden zu bestehen. Christi Himmelfahrt wird am vierzigsten Tag nach dem Ostersonntag gefeiert und fällt deshalb immer auf einen Donnerstag. Dieses Hochfest ist der Rückkehr Jesu von Nazareth als Sohn Gottes zu seinem Vater in den Himmel gewidmet. Pfingsten bezeichnet das Fest am fünfzigsten Tag nach Ostern (das entspricht dem zehnten Tag nach Christi Himmelfahrt). Seine theologischen Eckpfeiler sind die Entsendung des Heiligen Geistes an die Apostel und die offizielle Gründung der Kirche. Pfingsten ist in Deutschland heutzutage ein eher volkstümlich als kirchlich geprägtes Fest. In vielen Regionen existieren Pfingstbräuche, so zum Beispiel das Pfingstbaumpflanzen in der Lüneburger Heide, in Mecklenburg das Schmücken des Pfingstochsen oder der Wäldchestag in Frankfurt am Main. Viele Jugendgruppen führen Pfingstzeltlager durch. Der Fronleichnam gefeiert. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Thüringen. Das Fronleichnamsfest, kurz Fronleichnam, offiziell „Hochfest des Leibes und Blutes Christi", bezeichnet ein Fest im katholischen Festjahr, das wird am sechzigsten Tag nach Ostern gefeiert. Fronleichnam ist gesetzlicher Feiertag in einigen Bundesländern Deutschlands: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland sowie einigen Gemeinden Sachsens und Thüringens mit überwiegend katholischer Bevölkerung. Das Augsburger Friedensfest wird am 8. August gefeiert und ist nur im Stadtkreis Augsburg gesetzlicher Feiertag. Es handelt sich weltweit um den einzigen Feiertag, der auf eine Stadt begrenzt und trotzdem durch ein Staatsgesetz geschützt ist. Mariä Himmelfahrt wird am 15. August gefeiert. Das ist ein Hochfest der katholischen Kirche am 15. August. Das Fest hat auch den schon früher bezeugten Namen Mariä Entschlafung; in der orthodoxen Kirche, die die leibliche Aufnahme Mariens nicht dogmatisiert hat, wird ausschließlich diese Bezeichnung verwendet. Der 3. Oktober ist der Tag der Deutschen Einheit. Der Tag der Deutschen Einheit wurde bis 1990 in den alten Bundesländern am 17. Juni zum Gedenken an den Volksaufstand 1953 in der DDR begangen. Am Tag der Wiedervereinigung (3. Oktober 1990) war zwar in vielen Betrieben Arbeitsruhe, als arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag gilt der 3. Oktober jedoch erst seit 1991. Traditionell wird für diesen Tag ein Bürgerfest organisiert, bei dem sich auf der so genannten „Ländermeile" die Bundesländer und die Regierung vorstellen. Jedes Jahr findet es in einer anderen Stadt statt. Der Reformationstag wird von evangelischen Christen am 31. Oktober in Gedenken an die Reformation gefeiert. Der Reformationstag ist in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein gesetzlicher Feiertag. Es ist Brauch, dass speziell im Oktober eines jeden Jahres Reformationsbrötchen von fast allen Bäckereien angeboten werden. Das Reformationsbrötchen ist ein meist quadratisch aussehendes, süßes Gebäck, das eine Lutherrose symbolisieren soll. Der ehemals bundeseinheitlich begangene Buß- und Bettag ist seit 1995 nur noch in Sachsen ein arbeitsfreier Feiertag. Da er aber auch in allen anderen Bundesländern als wichtiger kirchlicher Feiertag gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz und ein Arbeitgeber darf Arbeitnehmern für diesen Tag beantragte unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern. Das Fest Allerheiligen, begangen am 1. November, ist ein Hochfest der Römisch-Katholischen Kirche. An Allerheiligen gedenkt die katholische Kirche aller ihrer Heiligen, also nicht nur derer, die offiziell heilig gesprochen sind, sondern auch (und insbesondere) der Heiligen, „um deren Heiligkeit niemand weiß als Gott". Der 25. und der 26. Dezember sind Weihnachtstage. Weihnachten ist das christliche Fest der Geburt Jesu und damit der Menschwerdung Gottes. Mit Ostern und Pfingsten ist Weihnachten eines der drei Hochfeste, d.h. der Hauptfeste des Kirchenjahres. Christen und Nichtchristen feiern Weihnachten heute meist als Familienfest mit gegenseitigem Beschenken; dieser Brauch ist seit dem 16. Jahrhundert im evangelischen Bereich bekannt. In katholischen Familien fand die Kinderbescherung am Nikolaustag statt. Hinzu kamen alte und neue Bräuche verschiedener Herkunft, z.B. Krippenspiele seit dem 11. Jahrhundert, zudem der Adventskranz (1839), der geschmückte Weihnachtsbaum und der Weihnachtsmann seit dem 19. Jahrhundert. Dieser machte dem Christkind, dem Nikolaus und dem Knecht Ruprecht als Gabenbringer für die Kinder in manchen Regionen zunehmend Konkurrenz. |
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